Werkvertrag: Versionsgeschichte

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6. September 2025

28. August 2025

  • AktuellVorherige 10:2410:24, 28. Aug. 2025 Thomas Diskussion Beiträge 10.239 Bytes +49 Keine Bearbeitungszusammenfassung
  • AktuellVorherige 10:1110:11, 28. Aug. 2025 Thomas Diskussion Beiträge 10.190 Bytes +10.190 Die Seite wurde neu angelegt: „== Einführung == Ein Werkvertrag ist ein Vertrag über den gegenseitigen Austausch von Leistungen, bei dem sich ein Unternehmer verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung einer Vergütung (Werklohn) durch den Besteller herzustellen. Der Unternehmer schuldet den Erfolg (das Werk). Der Besteller schuldet die Vergütung. In Deutschland sind Werkverträge nach [https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__631.html §§ 631 ff. BGB] geregelt. Das Bemühen zur Herstellu…“